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ECE-R10-Zertifizierung
Seit 12.Juni 2025 gibt es die neue Norm ECE-R10 (Revision 7)
Die ECE-R10 regelt die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) von Fahrzeugen und deren elektronischen Bauteilen. Die aktuelle Version (Änderungsserie 07, gültig seit 2025) enthält strengere EMV-Anforderungen, um Störungen bei autonomen Fahrfunktionen, Ladevorgängen und modernen Assistenzsystemen durch die immer dichter werdende Fahrzeugelektronik auszuschließen
Die zentralen Änderungen der ECE-R10.07 umfassen: [1]
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Erweiterter Frequenzbereich: Die Störfestigkeitsprüfungen wurden von zuvor meist 2 GHz auf bis zu 6 GHz angehoben. [1, 2]
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Neue EV-Anforderungen: Zusätzliche Emissionsgrenzwerte für Fahrzeuge, die an öffentlichen Ladestationen geladen werden, und Präzisierung der Mindestladestrom-Vorgaben während der Emissionsmessungen (sowohl AC als auch DC). [1]
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Reverberationskammer: Als neue, alternative Testmethode zur klassischen Absorberhalle zugelassen. [1]
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Moderne Technologien: Erweiterte Fehlerausfallkriterien für sicherheitskritische Systeme wie Automatisiertes Fahren (ADS), eCall und akustische Warnsysteme (AVAS). [1]
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Erweiterte Standard-Referenzen: Umfassende Aktualisierungen der Referenznormen für die Messinstrumentierung (z.B. Nutzung von FFT-basierten Empfängern) und die Anordnung der Testkabel („Z-Folding“ bei Ladevorgängen)
Die bisherige ECE-Norm (Revision 6) gilt noch übergangsweise bis 1.9.2029, danach gilt für neu produziertre Ware nur noch ECE-R10 (Revision. 7)
Weitere technische Hintergründe zur elektromagnetischen Verträglichkeit und den aktuellen Prüfanforderungen finden Sie im Detail beim ECE-R10-Portal des TÜV oder direkt bei der UNECE.
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Für elektronische Bauteile und Fahrzeugteile mit älteren ECE-Normen (wie etwa Revision 6) gibt es in Deutschland und der EU kein generelles Verkaufsverbot für bereits produzierte Lagerware. Entsprechende E-Kennzeichnungen besitzen kein Ablaufdatum.
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Ausnahme: Aufbau-Batterie(en)Bauteile, die völlig autark betrieben werden, (Anm.:Nur über die Ladestruktur verbunden) und nicht in das fahrzeugtechnische Bordnetz eingebunden sind (etwa eine Wohnraumbatterie, die ausschließlich für Stromversorgung im Camper genutzt wird), benötigen die ECE-R10-Zulassung nicht.
[1]die Aufbau-Batterie
fällt nicht unter die Kriterien des Absatz 2.12 und muss keine Prüfung durchführen. Es genügt eine Erklärung des Herstellers zur CE-Konformität. CS-Batteries , Liontron und viele andere Anbieter lösen das so.
